Donnerstag, 29.Juli 2010
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Haben Sie es gewußt?
Geschrieben von Felix Valentin Trautmann   
Freihalten von Hydranten ist ihre Pflicht

Beim Parken sowie bei der Enteisung im Winter


Stellen Sie sich vor es brennt, die Feuerwehr kommt, fängt an zu löschen und hört nach 5 Minuten wieder auf. Es dauert ca. 10 Minuten bis es weitergeht. Was ist passiert?

Sie denken das Feuer ist aus? Nein, das brennt weiter. Denn es läßt sich nicht von achtlos auf Unterflurhydranten abgestellten Fahrzeugen stören, genauso wenig wie von Eis und Schnee.

Seien Sie einmal ehrlich. Haben Sie schon einmal vergessen beim Abstellen Ihres Fahrzeuges zu prüfen, ob Sie nicht evtl. auf einem Unterflurhydranten parken? Dann haben Sie dabei gleichzeitig vergessen auf IHRE Sicherheit zu achten. Denn sicher haben Sie sich nicht weit entfernt von Ihrem Fahrzeug in einem Gebäude aufgehalten. Und was wäre wenn es dort brennt? Dann würden es vielleicht Ihr Fahrzeug sein, was die Löscharbeiten erheblich verzögert. Unterflurhydranten erkennt man übrigens durch 25cm x 20cm große weiße Schilder mit rotem Rand. Dort befinden sich die Entfernungsangaben zum nächsten Hydranten. Sie sehen auf dem Schild ein großes "T". links bzw. rechts von dem "T" befindet sich die Entfernungsangabe in Metern bis zum Unterflurhydrantendeckel (ein Eiförmiger Deckel), auf der Seite auf welcher die Angabe neben dem "T" steht befindet er sich auch, grade unterhalb des T's befindet sich die Entfernung in Metern welche der Hydrant gradeaus vom Schild entfernt ist.

Jetzt denken Sie bestimmt im Winter können Sie bestimmt über den Deckeln parken, weil sie ja sowieso zugefroren sind. Aber hier gibt es ein Gesetz, welches viele von Ihnen nicht kennen bzw. nicht beachten. Dabei ist dieses Gesetz so ausgelegt, dass es wirklich nur der EIGENEN Sicherheit dient. Es lautet wie folgt:

Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Hausmeister sind Ihrer im Berliner Straßenreinigungsgesetz § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 festgelegten Verpflichtung zur Freihaltung der Hydranten nachzukommen. Dies beinhaltet die Hydranten von Eis und Schnee freizuhalten. Sonst kann der Geschädigte gegenüber dem zur Räumung Verpflichteten Schadensersatz geltend machen.

Also helfen Sie uns schnell zu helfen und achten Sie beim Parken wie auch im Winter auf die Hydranten.

Herzlichen Dank

 

 
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